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Neue PV Förderung in Wien – 100% Zuschuss für Mehrparteienhäuser

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Wien bietet attraktive Förderungen für die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis zu maximal 1.000 kWp (einschließlich Erweiterungen). Sehr erfreulich sind auch die zusätzlichen Zuschläge von maximal 250 Euro pro kWp für Mehrparteienhäuser (insgesamt 500 EUR pro kWp).

Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die PV Förderung, alle Fördervoraussetzungen und Fördersätze und eine Schritt für Schritt Anleitung für die Anmeldung und technische Abwicklung mit enixi.

Die Förderung kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden, die in Wien eine PV-Anlage errichten möchten. Somit sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Organisationen berechtigt, die PV Förderung in Anspruch zu nehmen.

Welche Art von PV-Anlagen werden gefördert?

Die Förderung gilt sowohl für neu installierte PV-Anlagen als auch für Erweiterungen bestehender Anlagen. Es ist also möglich, eine bestehende Anlage zu erweitern und dafür ebenfalls Fördermittel zu beantragen. PV-Anlagen können sowohl auf Gebäuden als auch auf baulichen Anlagen oder Betriebsflächen angebracht werden.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden, um die PV Förderung zu erhalten?

Damit eine PV-Anlage förderfähig ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Für horizontal montierte PV-Anlagen beträgt die Mindestanforderung 800 Volllaststunden pro Jahr. Bei vertikal montierten PV-Anlagen müssen es mindestens 500 Volllaststunden pro Jahr sein. Möchten Sie eine PV-Anlage auf einem mehrgeschossigen Wohnbau (MGWB) errichten, können zusätzliche Zuschläge gewährt werden.

Welche Arten von Gebäuden gelten als mehrgeschossige Wohnbauten (MGWB)?

Als mehrgeschossige Wohnbauten gelten Gebäude ab Bauklasse 3, das heißt, Gebäude mit einer Höhe von mindestens 9 Metern oder einem Erdgeschoß und mindestens 2 weiteren Obergeschoßen, exklusive Dachgeschoß. Zudem müssen mindestens 3 Wohneinheiten vorhanden sein. Weiters müssen mindestens 50 Prozent der Fläche als Wohnnutzung dienen.

Welche PV-Anlagen sind nicht förderfähig?

PV-Anlagen, die auf Grünflächen angebracht werden, sind von der Förderung ausgenommen, es sei denn, sie werden im Rahmen von Bürger*innenbeteiligungsmodellen realisiert. Auch der Einbau von gebrauchten PV-Modulen ist nicht förderfähig.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf die PV Förderung sollte vor der Umsetzung der Maßnahme, also vor der Bestellung und Errichtung der PV-Anlage gestellt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Arbeiten auf eigenes Risiko unmittelbar nach Antragstellung zu beginnen, ohne auf die Förderzusage warten zu müssen.

Wie hoch ist die PV Förderung?

Die Förderhöhe beträgt maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten als einmaliger Investitionskostenzuschuss. Dabei werden Erlöse in den ersten 5 Jahren von der PV Förderung abgezogen. Für PV-Anlagen bis zu 100 kWp beträgt die Förderung 250 Euro pro kWp. Bei Anlagen über 100 kWp gibt es gestaffelte Zuschläge.

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PV-Anlagen bis 100 kWp: 250 Euro pro kWp

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PV-Anlagen über 100 kWp bis 500 kWp: 200 Euro pro kWp

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PV-Anlagen über 500 kWp: 150 Euro pro kWp

Wie sehen die Zusatzförderungen für PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Wohnbauten (MGWB) aus?

Für PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Wohnbauten gelten zusätzlich höhere Zuschläge, im Ausmaß von 100% und abhängig von der Leistung der Anlage.

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bis 100 kWp: maximal 250 Euro pro kWp (insgesamt 500 Euro pro kWp)

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100 kWp bis 500 kWp: maximal 200 Euro pro kWp

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über 500 kWp: maximal 150 Euro pro kWp

Was ist mit Erweiterungen bestehender PV-Anlagen?

Erweiterungen bestehender PV-Anlagen werden mit 150 Euro pro kWp gefördert. Es ist kein zusätzlicher Zählpunkt erforderlich. Dieser Fördersatz gilt auch für Erweiterungen von PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Wohnbauten.

Wie lange beträgt der Umsetzungszeitraum?

Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Erhalt der Zusage für die PV Förderung.

Können unterschiedliche Förderungen kombiniert werden?

Nein leider, eine Kombination der Wiener Landesförderung mit der Förderung des Klima- und Energiefonds oder mit der Förderung nach dem EAG ist nicht möglich.

PV Förderung: Schritt-für-Schritt Anleitung

Um von der gesamten Fördersumme zu profitieren, müssen Sie Ihre gemeinschaftliche Erzeugungsanlage bzw. Ihre Energiegemeinschaft bei den Wiener Netzen anmelden. Im Folgenden erklären wir Ihnen in sechs einfachen Schritten, wie Sie die PV Förderung erhalten und das meiste für Ihre Energiegemeinschaft herausholen können.

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Schritt 1: Formale Gründung

Zunächst muss die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder die Energiegemeinschaft formal gegründet werden. Die Erzeugungsanlage sollte technisch fertiggestellt und vom Energielieferanten bei den Wiener Netzen angemeldet sein.

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Schritt 2: Registrierung bei ebUtilities als Marktpartner*in

Die Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft muss bei ebUtilities als Marktteilnehmer*in am Elektrizitätsmarkt registriert werden. Die Marktpartner-ID, die Sie dabei erhalten, wird später für die Anmeldung bei den Wiener Netzen benötigt.

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Schritt 3: Anmeldung bei den Wiener Netzen

Melden Sie die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft bei den Wiener Netzen an. Hierfür benötigen Sie Informationen wie den Namen der Gemeinschaft, die Marktpartner-ID und gegebenenfalls die Gemeinschafts-ID. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an die entsprechenden Adressen.

Wichtig: Alle Teilnehmer*innen müssen im Smart Meter-Webportal registriert sein und der Teilnahme zustimmen.

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Schritt 4: Vertragsabschluss bei den Wiener Netzen

Nach Überprüfung Ihrer Daten setzen die Wiener Netze einen Vertrag für den Betrieb auf. Ergänzen Sie den Vertrag um Angaben zum gewählten Aufteilungsmodell und senden Sie ihn unterschrieben zurück. Nach Prüfung erfolgt die Information über den möglichen Start der Datenaustauschanbindung.

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Schritt 5: Anbindung des Datenaustauschs mit enixi

Für die Anbindung zum energiewirtschaftlichen Datenaustausch (EDA) können Sie auf die intuitive Plattform enixi zurückgreifen. Hier werden Erzeuger*innen und Abnehmer*innen von erneuerbarer Energie vernetzt und zusammengebracht und ein direkter Handel von Ökostrom ermöglicht. Die App bietet allen Nutzer*innen einen einfachen Zugang und schafft wirtschaftliche Vorteile durch niedrige Transaktionskosten.

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Schritt 6: Zustimmung zur Teilnahme im Smart Meter-Webportal

Zuletzt müssen alle Teilnehmer*innen innerhalb von 30 Werktagen im Smart Meter-Webportal der Teilnahme zustimmen (jede/r Teilnehmer*in muss im Portal registriert sein).

Wichtig: Die Ansprechperson muss ebenfalls im Smart Meter-Webportal der Teilnahme zustimmen. Ein Smart Meter ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage oder Energiegemeinschaft.

Warum enixi als Lösung?

enixi passt sich an die individuellen Markt-Anforderungen verschiedenster Branchen an. Von Privathaushalten über Unternehmen bis hin zu gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen im Mehrparteienwohnbau werden maßgeschneiderte Lösungen für eine effiziente und nachhaltige Energieversorgung geboten. Durch intelligente Software werden Erzeuger und Verbraucher verbunden, der Energieverbrauch optimiert und schließlich Kosteneinsparungen ermöglicht.

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